Geschäftsbereich: Bezirksbürgermeister
Bezeichnung: Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten mit dem Schwerpunkt Ordnungsamt (Außendienst) (m/w/d), mehrere Stellen
Kennzahl: 25_002_VfA-OrdA
Eingruppierung: Ausbildungsvergütung nach TVA-L BBiG
Stellenumfang: Vollzeit
Besetzbar zum: 01.09.2025
Bewerbungsfrist: 31.12.2024
ARBEITSGEBIET:
Die Arbeitsgebiete der bzw. des Verwaltungsfachangestellten mit dem Schwerpunkt Ordnungsamt (Außendienst) befinden sich in der mittleren Funktionsebene in der Bezirksverwaltung. Die Aufgaben beinhalten Verwaltungstätigkeiten im Innen- und Außendienst (Schwerpunkt). Ihre Praxiseinsätze erfolgen schwerpunktmäßig im Ordnungsamt (Innen- und Außendienst). Darüber hinaus erhalten Sie die Möglichkeit, andere Ämter des Bezirksamtes (beispielsweise Umwelt- und Naturschutzamt, Amt für Bürgerdienste, Amt für Soziales, Veterinäramt u.v.m.) näher kennenzulernen. Die spätere Bereitschaft zum Schichtdienst wird nach der Ausbildung vorausgesetzt.
Unter den nach innen gerichteten Tätigkeiten sind die organisierten, personellen und finanziellen Aufgaben der allgemeinen Verwaltung zu verstehen. Zu den nach außen gerichteten Tätigkeiten gehören für die handelnde Verwaltung vielfältige Kontakte, z. B. zu den staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen, zu den Bürgern und Bürgerinnen und zu Einrichtungen der privaten Wirtschaft. Der Arbeitsbereich der bzw. des Verwaltungsfachangestellten ist in erster Linie an besonderen Anforderungen des einzelnen Verwaltungszweiges und verschiedene Aufgabenstellungen der jeweiligen Verwaltungsbereiche gebunden.
Für Verwaltungsfachangestellte ist eine genaue Kenntnis der Verwaltungsorganisation und der Verwaltungsabläufe unerlässlich.
Nach Abschluss der Ausbildung absolvieren Sie die "Qualifizierungsreihe Allgemeiner Ordnungsdienst (AOD)" an der Verwaltungsakademie Berlin, der Sie auf die Tätigkeit im Allgemeinen Ordnungsdienst (Außendienst) des Ordnungsamtes vorbereitet.
Formale Voraussetzungen:
Erfolgreicher Abschluss der 10. Klasse mit dem mittleren Schulabschluss (MSA)
oder der Nachweis eines als gleichwertig anerkannten Bildungsstandes
Der Abschluss muss spätestens zur Einstellung vorliegen.
Bewerbende, die einen nächsthöheren Abschluss nachweisen, welcher gleichzeitig inhaltlich gleichwertig zum geforderten Abschluss entsprechend der formalen Voraussetzungen ist, können für das Verfahren berücksichtigt werden.
Hinweise:
Wünschenswert ist ein Führerschein mindestens der Klasse B bis zum Abschluss der Ausbildung und die Bereitschaft den Außendienst in Form von Fuß-, Fahrrad-, und/ oder Fahrzeugstreife abzuleisten.
Ablauf des Bewerbungsverfahrens:
Die fachliche und persönliche Eignung wird in einem 2-stufigen Auswahlverfahren festgestellt:
- Onlinetest
- Bewerbungsgespräch/ Interview
Die jeweiligen Ergebnisse entscheiden über die Zulassung zur nächsten Stufe des Bewerbungsverfahrens.
Schwerbehinderte Bewerbende oder diesem Personenkreis gleichgestellte Bewerbende beachten bitte die allgemeinen Hinweise (s. unten).
ANSPRECHPERSONEN:
Rund um das Aufgabengebiet: Herr Keidel, 030/90239-6702 / Frau Lachmann: 030/90239-6723
Rund um das Bewerbungsverfahren: Herr Quade: 030/90239-2284 / Frau Zangrando: 030/90239-2466
BEWERBUNGSANSCHRIFT:
Fühlen Sie sich angesprochen? Bei Interesse bewerben Sie sich bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist unter Angabe der Kennzahl online unter
DER BEWERBUNG IST BEIZUFÜGEN:
- ein Bewerbungsschreiben
- ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf
- die letzten beiden Schulzeugnisse
- Ihr Abschlusszeugnis und Abschlussurkunde Ihres Studiums bzw. Ihrer Berufsausbildung
- Praktikumsnachweise
- Arbeitszeugnisse
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
Beschäftigte aus dem öffentlichen Dienst fügen zudem bitte eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bei.
Alle Unterlagen sind von Ihnen, unabhängig von der Abforderung einer Personalakte durch die ausschreibende Dienststelle, einzureichen.
Anerkannt schwerbehinderte Bewerbende und diesem Personenkreis gleichgestellte Bewerbende werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Im Zuge des Nachteilsausgleichs kann von einem 2-stufigen Bewerbungsverfahren abgewichen werden; bspw. Verlängerung der Bearbeitungszeit, Wegfall des Online-Tests o.ä. .