Stellenausschreibung
Die Kreisstadt Neunkirchen, zweitgrößte Stadt des Saarlandes, sucht zum 1. August 2025
mehrere Auszubildende für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten (m/w/d).
Das bringen Sie mit:
- mindestens den mittleren Bildungsabschluss
- Interesse an der Verwaltung und der Organisation sowie an Rechtsfragen und Gesetzen
- gute schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeiten
- Motivation und Spaß am Lernen
- Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Freude am Umgang und Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern
Warum Sie sich für uns entscheiden sollten:
- Es erwarten Sie vielfältige, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgaben.
- Wir bieten ein gutes Arbeitsklima und geregelte Arbeitszeiten.
- Die Kreisstadt Neunkirchen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als zertifizierte „Familiengerechte Kommune“.
- Wir vergüten nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVAöD/VKA.
- Sicherheit des öffentlichen Dienstes und Standortsicherheit sind gewährleistet.
- Unseren Beschäftigten bieten wir Sozialleistungen wie z.B. Versicherung in der Zusatzversorgungskasse des Saarlandes zum Erwerb eines Zusatzrentenanspruchs, vermögenswirksame Leistungen.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Eine Übernahme nach abgeschlossener Ausbildung ist möglich, kann aber nicht zugesichert werden.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind uns willkommen und werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir würden uns freuen, wenn sich auch Menschen mit Migrationshintergrund von dieser Ausschreibung angesprochen fühlen.
Neugierig geworden?
Dann bewerben Sie sich direkt online über unsere Internetseite www.neunkirchen.de/offene-stellen bis zum 31.12.2024.
Alternativ können Sie sich auf diese Stelle auch per Mail oder schriftlich bewerben. Senden Sie dazu Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail an [email protected] oder an die Kreisstadt Neunkirchen, Personalamt, Postfach 1163, 66511 Neunkirchen.
Um Ihnen und uns Kosten zu ersparen, bitten wir auf die Verwendung von Klarsichthüllen, Heftern oder Ähnlichem zu verzichten. Schriftlich eingereichte Bewerbungsunterlagen
werden nicht zurückgeschickt.
Informationspflicht gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Mit der Übermittlung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung
einverstanden. Diese können Sie auf unserer Internetseite www.neunkirchen.de/offene-stellen einsehen.
Neunkirchen, 23.09.2024
Aumann
Oberbürgermeister der Kreisstadt Neunkirchen