Werde Expert*in für Fragen rund um die gesetzliche Rente sowie die berufliche und medizinische Rehabilitation
Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist ein wichtiger Bestandteil der sozialen Absicherung in Deutschland.
Sozialversicherungsfachangestellte (auch Sozifa genannt) bei der DRV Bund sind Ansprechpartner*innen für unsere Versicherten in Renten- und Rehabilitationsfragen. Sie bearbeiten Versicherungs- und Beitragsfragen und stellen Rentenansprüche fest. Die Ausbildung qualifiziert für die mittlere Laufbahn im öffentlichen Dienst und gestaltet sich durch das duale Ausbildungsformat in Praxis- und Berufsschulblockphasen.
Wir bieten
- Beginn: 01.09.2025
- Dauer: 3 Jahre (bei überdurchschnittlichen Leistungen, kann die Ausbildung auf 2,5 Jahre verkürzt werden)
- Dienstorte und Anzahl der Ausbildungsplätze pro Jahr: Berlin (300), Gera (50) und Stralsund (50)
- Betreuungskonzept: Während der gesamten Ausbildung und drei Jahre danach steht dir eine Ansprechperson zur Seite.
- Auslandserfahrungen sammeln: Die Möglichkeit ein Auslandspraktikum (Erasmus) zu absolvieren, ist dir bei uns mit finanzieller Unterstützung gegeben.
- Vergütung: 1. Jahr: 1.218 Euro, 2. Jahr: 1.268 Euro, 3. Jahr: 1.314 Euro
- Lernmittelzuschuss: 50 Euro pro Ausbildungsjahr
- Weihnachtsgeld ab dem 1. Ausbildungsjahr
- Sonderzahlung: Bei erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung in der regulären Ausbildungszeit zahlen wir einen Erfolgsbonus von 400 Euro.
- Urlaubsanspruch: 30 Tage pro Jahr
- Wir garantieren dir bei erfolgreicher Beendigung der Ausbildung und persönlicher Eignung die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.
Deine Aufgaben
- Während der Ausbildung durchläufst du die für deinen Ausbildungsberuf relevanten Abteilungen der DRV Bund und lernst dabei alle wichtigen Aufgabengebiete kennen.
- Im Wechsel zwischen Praxis, Theorie und Berufsschule erwirbst du fachrelevante Kenntnisse und wendest diese direkt unter Anleitung an.
- Wie genau sich Praxis- Theorie- und Berufsschulphasen in der Ausbildung abwechseln, erfährst du hier.
- Bereits in der Ausbildung stehst du im Kontakt mit den ersten Versicherten und Rentner*innen.
- Nach ungefähr der Hälfte der Ausbildungszeit findet die Zwischenprüfung statt. Danach kann die Ausbildung bei überdurchschnittlichen Leistungen auf Antrag verkürzt werden.
Wir erwarten
- Zum Ausbildungsbeginn einen mittleren Schulabschluss (MSA/Realschulabschluss) oder (Fach-)Abitur
- Verständnis für Zahlen und Berechnungen - Weil? Zum Beispiel Versicherungsbeiträge und Rentenauszahlungen zu berechnen sind.
- Die Fähigkeit, Texte zu verstehen und vereinfacht darstellen zu können (besonders Gesetzestexte).
- Die Fähigkeit, schriftlich und mündlich Auskünfte zu geben (zum Beispiel an Versicherte oder Rentner*innen).
- Interesse an verwaltenden, kaufmännischen und beratenden Aufgaben - Weil? Diese Interessen wichtig und hilfreich sind, um diesen Beruf erlernen und ausüben zu können.
Ansprechpartner*innen
- Bei allen inhaltlichen Fragen zur Ausbildung hilft dir gern unser Team vom ‘‘InfoPoint Nachwuchskräfte” weiter.
- Telefon: +49 (0)30 865 32091 (Mo-Do 8:00 – 16:00 Uhr, Fr 8:00 – 15:00 Uhr)
- E-Mail: [email protected]
Bei weiteren Fragen zur Bewerbung sowie zum Auswahlprozess hilft dir unser Recruiting-Team gern weiter:
- Telefon: +49 (0)30 865 34035 (Mo-Fr 9:00 – 15:00 Uhr)
- E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen, wie den Ablaufplan der Ausbildung als übersichtlichen Zeitstrahl, Videos aktueller Azubis und den „Jetzt bewerben!“ Button für unseren Bewerbungsassistenten findest du auf unserer Homepage: Sozialversicherungsfachangestellte*r
Bitte bewirb dich ausschließlich über unseren Bewerbungsassistenten! Für deine Bewerbung benötigst du:
- deinen Lebenslauf
- deine letzten beiden Schulzeugnisse vom (angestrebten) MSA/Realschulabschluss oder (Fach-)Abitur
- optional ein kurzes Anschreiben
- bei Angabe einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung einen entsprechenden Nachweis
Die einzelnen Dokumente dürfen nicht größer als 5 MB sein und sollten bestenfalls im PDF-Format vorliegen.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.