Hey - Deine Ausbildung in der Erziehung!
Spielen, basteln, singen – super, wenn dir das Spaß macht. Als Erzieherin oder Erzieher hast du aber viel mehr Aufgaben, die Verantwortungsbewusstsein und Fachwissen voraussetzen. Als pädagogische Fachkraft bist du nämlich nicht nur Spielkamerad, sondern auch Vorbild.
Ausbildungsstruktur
Die Regelausbildung an unserer Fachakademie dauert insgesamt vier Jahre und gliedert sich in folgende drei Ausbildungsabschnitte:
Einjähriges sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ)
Mit dem erfolgreichen Abschluss des sozialpädagogischen Einführungsjahres erhalten die Erzieherpraktikantinnen und Erzieherpraktikanten die Möglichkeit, die zweijährige theoretische Ausbildung zu absolvieren.
Zweijährige theoretische Ausbildung
Nach erfolgreichem Abschluss der zweijährigen theoretischen Ausbildung erfolgt die Zulassung zum Berufspraktikum.
Einjähriges Berufspraktikum
Ausbildungsziel
Unsere Fachakademie für Sozialpädagogik befähigt die Studierenden, in Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderhorten), Heimen und Einrichtungen der Jugendhilfe sowie in anderen sozialpädagogischen Einrichtungen als Erzieherin oder Erzieher selbständig tätig zu sein.
Nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen Ausbildung und des Berufspraktikums wird die Berufsbezeichnung “staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional im Sozialwesen)” verliehen.
Die zweijährige theoretische Ausbildung endet mit der theoretischen Abschlussprüfung (1. Prüfungsabschnitt), das Berufspraktikum mit der praktischen Abschlussprüfung (2. Prüfungsabschnitt).
Zusätzlich kann durch die freiwillige Teilnahme an der Ergänzungsprüfung im Fach Englisch (ErgPOFHR) die fachgebundene Fachhochschulreife erworben werden. Durch erfolgreichen Abschluss des freiwilligen Zusatzfaches Mathematik oder Bestehen der Ergänzungsprüfung im Fach Mathematik besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die allgemeine Fachhochschulreife zu erlangen.
Aufnahmevoraussetzungen für die vierjährige Ausbildung mit SEJ
Schulische Vorbildung
Mittlerer Schulabschluss
Aufnahmevoraussetzungen für die dreijährige Ausbildung ohne SEJ
Schulische Vorbildung
Mittlerer Schulabschluss
Weitere Voraussetzungen
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren,
- eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren und einen Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung nach Anlage 1 Nr. 2 Satz 1 Buchstabe a und b d. FakO v. 9.5.2017,
- ein erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches Seminar oder ein erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches Einführungsjahr nach Anlage 3 d. FakO v. 9.5.2017 oder
- eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren.
Kosten
Es werden anteilige Kosten für die Aufnahme, Verwaltung und Materialien erhoben.
Die Kosten unterteilen sich in der Regelausbildung wie folgt:
Aufnahmegebühr: 200 € (diese wird mit den Verwaltungs- und Materialkosten für das erste Ausbildungsjahr verrechnet, sodass in diesem Jahr keine weiteren Kosten entstehen).
Theoretische Ausbildung (1. und 2. Studienjahr): 130 € pro Schuljahr.
Berufspraktikum: 60 € pro Jahr.
Sonstige individuelle Kosten können für einzelne wichtige Bücher im Rahmen der Erzieherausbildung, für Studienfahrten/Exkursionen und gesonderte Veranstaltungen anfallen.
Finanzierungsmöglichkeiten: Die praktische Tätigkeit im ersten Ausbildungsjahr (SEJ) wird von der Praxiseinrichtung bzw. deren Träger vergütet. Für die theoretische Ausbildung besteht ggf. die Möglichkeit, sog. Aufstiegs-BAföG gem. AFBG (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung) zu beziehen (die Beantragung von Aufstiegs-BAföG liegt im Verantwortungsbereich der Studierenden). Die praktische Tätigkeit im letzten Ausbildungsjahr (Berufspraktikum) wird von der Praxiseinrichtung bzw. deren Träger entsprechend der jeweils gültigen Tarifsätze wiederum vergütet.