Welche Vorteile bringt die generalistische Ausbildung zur Pflegefachkraft?
Mit der generalistischen Ausbildung können Sie in allen Einrichtungen der Pflege arbeiten, von ambulanten Diensten, Heimen bis zu Krankenhäusern. Sie können Menschen ältere Menschen betreuen sowie akut kranke Erwachsene und Kinder pflegen. Sie werden zum ganzheitlichen Experten für den Gesundheits- und Pflegebereich ausgebildet und sind am Ende Ihrer Ausbildung in der Lage Menschen in allen Lebensphasen pflegerisch zu betreuen! Das bedeutet, dass Sie im Laufe Ihres Berufslebens in vielen Bereichen interessante Erfahrungen sammeln können und es somit niemals langweilig wird.
Es besteht außerdem die Möglichkeit ins europäische Ausland gehen, denn hier ist der neue Beruf jetzt anerkannt. Flexibilität auf allen Ebenen!
Mit diesem Berufsabschluss planen Sie als Pflegefachkraft die Pflegemaßnahme für Bewohner*innen und Patient*innen eigenverantwortlich und führen Sie durch. Die Gestaltung des Pflegeprozesses wurde als Vorbehaltstätigkeit, die nur Pflegefachkräfte ausführen dürfen, festgeschrieben.
Wie ist die neue Ausbildung aufgebaut?
Auch die neue Ausbildung dauert drei Jahre, mit insgesamt mindestens 2100 Stunden Theorie und 2500 Stunden Praxis in den Bereichen Akut- und Langzeitpflege, ambulante Pflege, Psychiatrie und Pädiatrie.
Die Ausbildung kann in einer Teilzeitform auf 4 Jahre gestreckt werden. Damit fällt weniger Schul- und Praxiszeit pro Woche an und man hätte z.B. mehr Zeit für die eigene Familie oder auch zum Lernen, zum Beispiel wenn Deutsch nicht die eigene Muttersprache wäre.
Campus wird seinen Förderkurs mit einer Mischung aus Fachkunde und Deutsch weiterhin anbieten.
Wer sich doch nur für die Pflege von älteren Menschen oder die Kinderheilkunde interessieren sollte, der kann sich im 3. Jahr darauf spezialisieren. Diese Abschlüsse sind dann aber nicht europaweit anerkannt.
Gibt es eine Ausbildungsvergütung?
Es wird kein Schulgeld geben und Du erhältst eine Ausbildungsvergütung von deinem Praxisbetrieb. Das Gehalt wird sich etwa in folgender Höhe pro Monat bewegen:
1.Jahr: 1.341 €
2.Jahr: 1.402 €
3.Jahr: 1.503 €
(Tarifvertrag für Auszubildende für die Pflege, Stand: 4/2024)
Werde ich in der Praxis gut angeleitet?
Ja! Nach dem neuen Ausbildungsgesetz muss jede Praxiseinrichtung für die Schüler eine/n extra fortgebildeten Praxisanleiter*in haben, und jede/r Schüler*in hat ein Recht auf Anleitung im Umfang von 10% der Praktikumszeit. Bei einer Praktikumszeit von 6 Wochen mit 40 Stunden Wochenarbeitszeit wären das 24 Stunden Anleitungszeit. Die Anleitungen werden in einem Nachweisheft für die Schule protokolliert und die Schule kann die vorgeschrieben Anleitung vom Betrieb einfordern.