Verwaltungsfachangestellte/ Verwaltungsfachangestellter (w/m/d)
Sie finden die Arbeit im Büro in Verbindung mit dem Kontakt zu Menschen interessant?Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Lernbereitschaft gehören zu Ihren Eigenschaften?Außerdem können Sie sich gut in Wort und Schrift ausdrücken und die Arbeit mit Gesetzen finden Sie spannend?Dann ist die Ausbildung beim Ennepe-Ruhr-Kreis genau das Richtige für Sie!Bewerben Sie sich jetzt als Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter (w/m/d) beim Ennepe-Ruhr-Kreis!Einstellungsvoraussetzungen
Ausbildungsinhalt und –verlaufDie Ausbildung beginnt zum 01. August eines Jahres und dauert drei Jahre.
Die Ausbildung gliedert sich in praktische Ausbildungszeiten in verschiedenen Bereichen der Kreisverwaltung und in theoretische Ausbildungszeiten beim Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Hagen sowie der Kaufmannschule 1 in Hagen.Die praktischen und theoretischen Ausbildungszeiten wechseln sich in Abständen von ca. dreimonatigen Blöcken ab.
In der praktischen Ausbildung können Sie in verschiedenen Einsatzbereichen der Kreisverwaltung eingesetzt werden, zum Beispiel in folgenden Bereichen:Das können z.B. sein:
Zu den theoretischen Lerninhalten gehören Rechtsfächer, wirtschafts- und verhaltensorientierte Themengebiete, beispielsweise:
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung während Ihrer Ausbildung beläuft sich zurzeit (Stand März 2024) auf monatlich:
1.218,26 € brutto im ersten Lehrjahr,
1.268,20 € brutto im zweiten Lehrjahr,
1.314,02 € brutto im dritten Lehrjahr.
Wir bieten Ihnen:
AuswahlverfahrenUm eine optimale Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern treffen zu können, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Sollte die Vorauswahl auf der Grundlage der schriftlichen Bewerbungsunterlagen zu einer Einladung zum Eignungstest führen, folgen per E-Mail Informationsunterlagen zum Testablauf. Auf Grundlage der Testergebnisse erfolgt die weitere Auswahl für ein gegenseitiges Kennenlernen im Vorstellungsgespräch.
Sollte Ihr Vorstellungsgespräch mit einem positiven Ergebnis enden, so steht Ihrer Ausbildung beim Ennepe-Ruhr-Kreis nichts mehr im Wege!
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Wenn Sie sich für diese abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgabe motiviert fühlen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 13.12.2024!Bitte senden Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung ausschließlich über das Online-Stellenportal Interamt.de unter der Stellen-ID 1173280 zu.
Wir bitten um Verständnis, dass wir etwaige Kosten, die mit der Wahrnehmung Ihres Vorstellungsgespräches in unserem Hause entstehen, nicht übernehmen.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht.
Nähere Informationen zum genauen Ablauf und zu weiteren Ausbildungsberufen mit unterschiedlichen Schwerpunkten finden Sie unter dem Punkt „Ausbildung beim Ennepe-Ruhr-Kreis“ auf unserer Internetseite www.enkreis.de oder auf unserem Profil bei www.ausbildung.de.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis steht für Vielfältigkeit und Gleichstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Aus diesem Grund begrüßen wir Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Ausbildung in Teilzeit?
Kein Problem! Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ist es auch möglich, dass Sie eine Ausbildung in Form einer Teilzeitausbildung bei der Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises absolvieren. Die Grundlage für das Absolvieren einer Teilzeitausbildung bildet § 8 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG):
§ 8 BBiG
(1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitausbildung).
(2) In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Vor der Entscheidung über die Verlängerung sind die Ausbildenden zu hören.
(3) Für die Entscheidung über die Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer kann der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung Empfehlungen beschließen.
Wenn Sie den Wunsch haben die Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren, dann geben Sie dies einfach mit einer kurzen Begründung bei ihrer Bewerbung an!Wir freuen uns auf Sie!Ihre Zukunft mit uns!
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