Ausbildung zur Pflegefachfrau/ zum Pflegefachmann im dreijährigen Ausbildungsprogramm oder im achtsemestrigen dualen Studien- und Ausbildungsprogramm
Bei der Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann gemäß Pflegeberufegesetz handelt es sich um eine Zusammenführung der drei Pflegeberufe (Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) und damit um eine generalistische Pflegeausbildung, welche zu einem neuen Pflegeberuf führt. Diese neue generalistische Pflegeausbildung bietet einen einheitlichen Berufsabschluss in der Pflege und ermöglicht dadurch ein breites berufliches Spektrum und Flexibilität im Berufsleben. Nach Abschluss der Ausbildung können Pflegefachpersonen in allen Handlungsfeldern der Pflege arbeiten, d.h. in der Versorgung aller Altersgruppen. Zudem entspricht die Ausbildung zur Pflegefachfrau/ zum Pflegefachmann den EU-Anforderungen und ist somit europaweit anerkannt.
Ziel der Ausbildung ist die Entwicklung beruflicher Handlungskompetenzen, die Befähigung zur selbstständigen und umfassenden Pflege von Menschen aller Altersgruppen in akuten und dauerhaft stationären sowie in ambulanten Pflegesituationen. Die Pflege richtet sich dabei auf die Wiedererlangung, Verbesserung, Erhaltung und Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der zu pflegenden Menschen. Pflegefachpersonen arbeiten mit hoher Eigenverantwortung. Die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und die Planung der Pflege, die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Pflege wurden vom Gesetzgeber (§ 4 Pflegeberufegesetz) als Vorbehaltsaufgaben von Pflegefachpersonen festgelegt.
Berufliche Pflege …
- bezieht sich auf Menschen aller Altersstufen in unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen und in verschiedenen institutionellen Versorgungskontexten (§ 5 Abs. 1 PflBG).
- umfasst unterschiedliche Dimensionen von der Gesundheitsförderung und Prävention, über Kuration und Rehabilitation bis zur Palliation.
- stützt sich auf (pflege-)wissenschaftliche Begründungen.
- ist „auf der Grundlage einer professionellen Ethik“ (§ 5 Abs. 2 PflBG) zu rechtfertigen.
- ist dem Lebensweltbezug und den konkreten Lebenssituationen von Menschen verpflichtet und
respektiert deren Recht auf Selbstbestimmung (ebd.)
Ausbildungsinhalte (Auswahl)
- Pflege Menschen aller Altersklassen planen und durchführen
- Pflege vom Menschen aller Altersklassen dokumentieren und evaluieren
- Mitwirkung bei der medizinischen Diagnostik und Therapie
- Unterstützung bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung
- Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen
- Qualitätssichernden Maßnahmen
- Berufliches Selbstverständnis
- Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen
- Erste Pflegeerfahrungen reflektieren − verständigungsorientiert kommunizieren
- Gesundheit fördern und präventiv handeln
- Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken
- In Akutsituationen sicher handeln
- Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten
- Menschen in der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen
- Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in Pflegesituationen fördern
- Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen
Lernort Theorie und Lernort Praxis
Theorie- und Praxisphasen – jeweils vier bis acht Wochen – wechseln sich ab. Die theoretische Ausbildung umfasst circa 2400 Stunden und findet in der Akademie St. Franziskus, Katholische Bildungsstätte im Sozial- und Gesundheitswesen GmbH in Lingen statt. Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2500 Stunden und wird in mit der Akademie St. Franziskus kooperierenden, unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens absolviert. Dazu zählen:
- Einrichtungen der stationären Akutpflege bzw. die folgenden Krankenhäuser: Bonifatius Hospital Lingen, Elisabeth-Krankenhaus Thuine und MediClin Hedon Klinik Lingen
- Einrichtungen der allgemeinen Langzeitpflege/Altenpflegeeinrichtungen
- Allgemeine, ambulante Akut- und Langzeitpflege/Ambulante Pflegedienste
- Einrichtungen der pädiatrischen und psychiatrischen Versorgung
Die Akademie St. Franziskus ist der Lernort Theorie, wo die Auszubildenden im kompetenzorientierten Unterricht wissenschaftlich begründete Kenntnisse der Altenpflege erwerben. Am Praxislernort wiederum wenden Sie das erworbene Wissen direkt an. Praxisanleiter/innen, die vor Ort für Ihre Ausbildung zuständig sind, führen Sie an Ihre Aufgaben heran.
Die praktische Ausbildung beginnt mit einem Praxisphase beim Träger der praktischen Ausbildung (Orientierungseinsatz). Danach folgen Pflichteinsätze in den drei allgemeinen Versorgungsbereichen: (1) stationäre Akutpflege (Krankenhaus), (2) stationäre Langzeitpflege und (3.) ambulante Akut-/Langzeitpflege. Überdies sind Einsätze in der pädiatrischen Versorgung sowie im psychiatrischen Versorgungsbereich vorgesehen. Im dritten Ausbildungsjahr folgen Vertiefungsphasen. Die Akademie St. Franziskus verfolgt das Ziel, den Absolventinnen und Absolventen einen optimalen beruflichen Werdegang zu ermöglichen und befürwortet daher die Fortsetzung der generalistischen Ausbildung zur Pflegefachfrau/ zum Pflegefachmann im dritten Jahr.
Nach den ersten beiden Ausbildungsjahren wird eine Zwischenprüfung abgelegt.
Ausbildungsbeginn: jährlich am 01.03.
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Abschluss: Staatlich geprüfte/r Pflegefachfrau/Pflegefachmann