Deine Ausbildung
Du hast echtes Interesse an Menschen, bist sozial engagiert, willst Dich weiterentwickeln und persönliche und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen?
Du willst einen Beruf erlernen, der Sinn macht und DIR Sinn gibt?
Der Dir eine sichere Zukunftsperspektive bietet und gleichzeitig viele interessante, abwechslungsreiche und anspruchsvolle Arbeitsbereiche eröffnet?
Heilerziehungspfleger*in sind heilpädagogisch, sozialpädagogisch, psychologisch und pflegerisch ausgebildete Fachkräfte. Das zeitgemäße Aufgabenverständnis umfasst die Begleitung, Assistenz, Beratung, Unterstützung, Bildung und Pflege von Menschen mit Beeinträchtigungen aller Altersstufen, um ihnen eine möglichst vollumfängliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Die Arbeit ist äußerst vielfältig: Unterstützung beim Lernen, in Ausbildung und Beruf, bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, der Freizeitgestaltung und / oder bei der Körperhygiene … Kommt es zu Konflikten, behältst Du einen kühlen Kopf und findest eine Lösung. Auch der konstruktive Austausch und Dialog mit anderen Fachkräften oder den Angehörigen zählen zu Deinen Aufgaben.
Du arbeitest in stationären und teilstationären Einrichtungen. In Schulen und Kitas (Inklusion), in Tagesförderstätten, in der Beratungsarbeit, in der Weiterbildung, als Case-Manager*in, in Kliniken, im betreuten Wohnen, in der Familienbegleitung, der Kinder- und Jugendhilfe. Auch die Arbeit in der Sozialpsychiatrie oder Altenhilfe ist möglich.
Die Ausbildung beginnt immer 1x pro Jahr, gleich nach den bayerischen Sommerferien und dauert drei Jahre.
Du schließt 2 Verträge ab. Einen Schulvertrag mit uns als Schule und einen Vertrag über Dein begleitendes Berufspraktikum mit der Praxiseinrichtung.
Im 1., 2. und 3. Ausbildungsjahr hast Du wöchentlich 18-20 Stunden theoretische Fachausbildung in der Schule. Mit der Praxiseinrichtung besteht ein Praktikumsvertrag mit mindestens 15 bezahlten* Wochenstunden und die Arbeitszeit wird mit einem Dienstplan geregelt. Die duale Form der Ausbildung ist somit praxisintegriert.
Noch vor Ausbildungsbeginn suchst Du Dir selbst eine Praxiseinrichtung für das begleitende Berufspraktikum. Gerne sind wir Dir bei der Suche behilflich. Wir arbeiten mit vielen Kooperationsbetrieben aus der Praxis zusammen. Deren Kontaktdaten findest Du im Download-Bereich.
Wir als Fachschule achten darauf, dass Du in der Praxiseinrichtung eine qualifizierte pädagogische Fachkraft als Mentor*in an Deiner Seite hast, die Dich anleitet und im Arbeitsalltag begleitet. Eine für Dich persönlich zuständige Praxisbegleitung der Fachschule besucht Dich in regelmäßigen Abständen an Deinem Einsatzort. Es werden gemeinsam Reflexionsgespräche geführt und Feedback zu Deiner Arbeit gegeben, so dass Du Dich und Deine beruflichen Kompetenzen stetig weiterentwickeln kannst.
Ein wertvolles, handlungsorientiertes Fundament aus Theorie (Lernort Schule) und Praxis (Lernort Praxiseinrichtung), das Dich dazu befähigt, als Heilerziehungspfleger*in die Ressourcen und Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen zu erkennen und ihnen eine möglichst vollumfängliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Zugangsvoraussetzungen
1. Mittlerer Schulabschluss und
2. einschlägige berufliche Vorbildung durch
- eine abgeschlossene mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung oder
- eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufstätigkeit oder
- eine mindestens vierjährige Führung eines Mehrpersonenhaushalts oder
- die einjährige abgeschlossene Ausbildung in der Heilerziehungspflegehilfe.
- Alternativ: Fachabitur oder Abitur mit 200 Stunden Tätigkeit im sozialen Bereich (Sommerferien!) oder
- Ausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf mit 200 Stunden Tätigkeit im sozialen Bereich.
Für Bewerber*innen aus dem Ausland gilt:
- Ausländische Zeugnisse und Ausbildungen müssen von der Bayerischen Zeugnisanerkennungs-Stelle anerkannt werden. Das Anerkennungsschreiben bitte der Bewerbung beilegen. (Bestätigung aus einem anderen Bundesland wird in Bayern nicht akzeptiert.)
- Für die Ausbildung müssen Deutsch-Kenntnisse auf B2-Niveau nachgewiesen werden (staatliche Vorgabe)
- Es muss ein Visum beantragt werden.
- Es muss ein Wohnsitz in Deutschland nachgewiesen werden.
Ohne diese Nachweise können wir die Bewerbung leider nicht bearbeiten. Wir bitten um Verständnis, dass wir dann auch nicht antworten.
Wie meldest Du Dich an?
Du reichst uns bitte per Post oder per Email folgende Unterlagen ein:
- Motivationsschreiben (Warum willst Du Heilerziehungspfleger*in werden?)
- vollständigen tabellarischen Lebenslauf
- 1 Passfoto
- Nachweise Deiner schulischen und beruflichen Voraussetzungen (Zeugnisse / Referenzschreiben) in Kopie
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate – kannst Du bis zum Ausbildungsbeginn nachreichen)
- ärztliche Bescheinigung, dass Du für den Beruf des/der Heilerziehungspflegehelfer/in gesundheitlich geeignet bist (nicht älter als drei Monate – kannst Du bis zum Ausbildungsbeginn nachreichen. Mustervorlage erhältst du auf unseren Websites)
- Nachweis Praktikumsplatz (muss uns bis zum Ausbildungsbeginn vorliegen)
Wir prüfen Deine Unterlagen und stellen fest, ob Du die Zugangsvoraussetzungen erfüllst. Wir rufen Dich an oder bitten Dich zu einem Gespräch, falls wir noch Fragen haben. Spätestens dann besprechen wir, wie es weitergeht.
Wenn du dich aus dem Ausland bewirbst bzw. ausländische Schulabschlüsse oder Ausbildungen hast: bitte lasse deine Zeugnisse von der bayerischen Zeugnisanerkennungs-Stelle bestätigen. Die Bestätigung aus einem anderen Bundesland wird in Bayern nicht akzeptiert.
Kosten
Wir erheben kein Schulgeld. Lediglich
- eine einmalige Aufnahmegebühr: 100,- €
- Materialgeld pro Ausbildungsjahr: 100,- € und
- eine einmalige Prüfungsgebühr (staatlich anerkannte Abschlussprüfung): 120,- €
Fördermöglichkeiten
An den Standorten Augsburg und Dürrlauingen sind wir AZAV-zertifiziert!
Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen nach dem SGB II oder SGB III kann die Ausbildung in Form eines Bildungsgutscheins durch die für Dich zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter vollumfänglich gefördert werden.
Alternativ kann eine Förderung über AufstiegsBAFÖG erfolgen.
Good News! Der Freistaat Bayern gewährt derzeit den erfolgreichen Absolvent*innen an bayerischen Fachschulen eine einmalige Prämie in Höhe von 3.000,- € (sog. Meister-Prämie)
Ausbildungsvergütung
Der berufspraktische Teil der Ausbildung in einer sozialen Einrichtung wird vergütet. Die Höhe der Vergütung hängt von der Stundenzahl, dem Ausbildungsjahr und den jeweiligen tariflichen Bestimmungen der Praxiseinrichtung ab.
*Gehaltsangaben basieren auf - aus der Praxiserfahrung realistischen - 25 Wochenstunden in einer Einrichtung der KJF. Einrichtungen der KJF zahlen nach Tarifvertrag.