Lilians Erfahrung als Duale Studentin Rechtspfleger
Lilian (22)
Duales Studium Rechtspfleger bei dem Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen„Chef ist hier nur das Gesetz.“
Lilian (22) hat gerade ihr duales Studium zur Diplom-Rechtspflegerin (FH) abgeschlossen. Hier berichtet sie Azubiyo von ihren Erfahrungen während der Studienzeit.
„Mich für Gerechtigkeit einsetzen – das war schon während der Schulzeit mein Ding. Ich wollte aber nicht direkt nach der Schule an der Uni Jura studieren, sondern gleich auch schon praktische Erfahrungen sammeln und mein eigenes Geld verdienen, deswegen hat mich das Angebot der Justiz in NRW angesprochen, ein duales Studium zur Rechtspflegerin zu machen. An der Fachhochschule für Rechtspflege habe ich das theoretische Knowhow gelernt, das ich brauchte, um später in der Praxis eigenständig Entscheidungen treffen zu können. Denn in den Fällen, die ich bearbeite, bin ich wie eine Richterin sachlich unabhängig und entscheide nur nach Recht und Gesetz. Das macht für mich den Reiz meiner Arbeit aus!Rechtspfleger/-innen regeln Angelegenheiten in wichtigen Lebensbereichen, zum Beispiel klären sie, wer eine verstorbene Person beerbt, wickeln Insolvenzen von Privatpersonen oder Unternehmen ab oder sorgen mit ihrer Eintragung im Grundbuch dafür, dass jemand ein Haus kaufen kann. Viel Verantwortung, aber dank des dualen Studium habe ich mich dafür gut vorbereitet gefühlt!
An der Fachhochschule gibt es keine Vorlesungen, sondern Unterricht in Studiengruppen, so dass ein guter Kontakt zu den Lehrkräften und unter den Studierenden bestand. Es ist ein anspruchsvolles Studium, darum war ich froh, dass man sich mit den anderen Studierenden austauschen konnte – nicht nur zum Lernen ;-)
In den praktischen Abschnitten war ich an einem Amtsgericht in der Nähe meines Wohnortes. Ich weiß noch genau, wie gut es sich angefühlt hat, meine ersten eigenen Akten zu bearbeiten (hinterher gab es natürlich Feedback). Während der Praxiszeit habe ich die vielen verschiedenen Abteilungen kennengelernt, in denen Rechtspfleger/-innen später arbeiten. So konnte ich ausprobieren, welches Rechtsgebiet mir besonders liegt.
Als ich dann mein Examen in der Tasche hatte, bin ich zur Beamtin auf Probe ernannt worden. Mein Job beim Amtsgericht Köln gefällt mir gut, denn hier herrscht eine kollegiale, mitarbeiterorientierte und herzliche Atmosphäre. Und mit meiner Arbeit trage ich Tag für Tag zu einem gerechten Miteinander bei!
Gefällt mir besonders
- Eigenständig entscheiden zu dürfen ohne mir das „Go“ holen zu müssen
- die Arbeit mit dem Gesetz, die Anwendung sowie die Auslegung der Gesetze nach meinem Rechtsverständnis
- Jeden Tag verschiedenste Arten von Akten zu bearbeiten und so immer wieder etwas Neues zu lernen
Sollte man beachten
- das Studium ist schon anspruchsvoll (viel Stoff in „nur“ 3 Jahren)
- anfängliche Schwierigkeiten, sich zu entscheiden, aus Angst, etwas falsch zu machen (Spoiler: völlig unbegründet ;-) )
Mein Tipp für euch
Im Vorstellungsgespräch sollte man in jedem Fall authentisch bleiben, da es nicht nur um Noten geht, sondern auch, ob man als Person für den Rechtspflegerberuf geeignet ist. Und die zuständigen Leute im Vorstellungsgespräch wissen, dass man aufgeregt ist und waren daher sehr verständnisvoll.Mein Job auf einen Blick
- Art der Ausbildung: dual
- Dauer der Ausbildung: 3 Jahre
- Fachbereich: Recht
- Erwünschter Schulabschluss: Abitur, Fachhochschulreife mit guten Noten in Mathe und Deutsch
- Arbeitsumfeld: Büro (und Gerichtssaal ;-) )
- Arbeitszeiten: Die Arbeitszeiten sind flexibel (je nach Behörde gibt es Gleitzeit oder Vertrauensarbeitszeit).
- Höhe der Vergütung während der Ausbildung: Als Widerrufsbeamtin habe ich während des Studiums 1.555,00 Euro brutto pro Monat verdient.
- Anzahl Urlaubstage: 30
Mein Arbeitstag auf einen Blick
- 08:30: Akten bei meiner jeweiligen Ausbilderin bzw. meinem jeweiligen Ausbilder abholen und im Anschluss eigenständig bearbeiten
- 10:30: An Terminen der jeweiligen Abteilung teilnehmen (z.B. Zwangsversteigerungstermine, Aufnahme von Erbscheinsanträgen, Verpflichtung von Vormündern))
- 12:00: Mittagspause
- 12:30: Akten besprechen mit meiner Ausbilderin oder meinem Ausbilder
- 14:30: Besprechung nacharbeiten, Stoff aus der Theorie wiederholen