3-jährige Ausbildung mit Praktika
Deine Ausbildung zum Erzieher (m/w/d) praxisintegriert (PIA)
Erzieher (m/w/d) betreuen Kinder und Jugendliche. Sie sind in der vorschulischen Erziehung, in der Heimerziehung sowie in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit tätig. Das Beobachten des Verhaltens und Befindens der Kinder und die Analyse der Ergebnisse nach pädagogischen Grundsätzen sind wichtige Bereiche.
Erzieher (m/w/d) fördern die körperliche und geistige Entwicklung der Betreuten, indem sie diese zu kreativer Betätigung sowie zum Spielen anregen.
Ausbildungsinhalte
- Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
- Die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen analysieren und mitgestalten
- Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenssituationen erziehen, bilden und betreuen
- Eltern und Familien an der sozialpädagogischen Arbeit beteiligen
Zusatzqualifikationen
- Vertiefung: Didaktik und Methodik
- Raum, Spiel und Theater
- Erlebnispädagogik
Zugangsvoraussetzungen (PIA):
- Nachweis eines Ausbildungsplatzes bzw. Beschäftigungsverhältnissesvon mindestens 50% zum 01.08. des Jahres in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung
- Fachoberschulreife (=Realschulabschluss) UND
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren (z.B. Kinderpfleger (m/w/d) oder Sozialassistent (m/w/d) oder Sozialassistent (m/w/d) Schwerpunkt Heilerziehungspflege)
ODER - Fachoberschulreife (=Realschulabschluss) UND
- einschlägiger vollzeitschulischer Bildungsgang, der zum Erwerb der Fachhochschulreife führt (z.B. zweijährige Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen oder Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen mit integriertem einjährigen Praktikum)
ODER - Bewerber*innen mit einem nicht einschlägigen Berufsabschluss (d.h. z. B. Berufswechsler) und Bewerber*innen mit Allgemeiner Hochschulreife oder Fachhochschulreife
Dieser Bewerberkreis muss einschlägige berufliche Tätigkeiten (z.B. FSJ bei Heilerziehungspflegern in Behindertenwerkstätten oder -heimen bzw. bei Erzieher*innen im Kindergarten oder Kinderheim) im Umfang von mindestens 6 Wochen (Vollzeit) oder 480 Stunden (Teilzeit) nachweisen, die zusammenhängend (also nicht verteilt auf mehrere Jahre) absolviert worden sein müssen.
UND - ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragung