Gerichtsvollzieher/in (LL.B.) (w/m/d) – der duale juristische Studiengang für Menschen mit Organisationstalent und Fingerspitzengefühl
Für ein effektives Rechtssystem übernehmen Gerichtsvollzieher/innen eine unersetzliche Aufgabe. Wenn trotz Vorliegens eines Urteils keine Zahlung geleistet wird, sind Gläubiger auf Gerichtsvollzieher/innen angewiesen, um an ihr Geld zu kommen.
Der Studiengang zum/zur Gerichtsvollzieher/in (LL.B.) wurde erstmals 2016 in Baden-Württemberg angeboten und ist bundesweit einzigartig.
Bei einer Zwangsvollstreckung gleichzeitig gleichzeitig Überzeugungs- und Durchsetzungskraft wie auch Einfühlungsvermögen dazu, um die Interessen und Rechte der Gläubiger und Schuldner gleichermaßen zu berücksichtigen. Gerichtsvollzieher/innen sind auch befugt, eigenverantwortlich über die zwangsweise Durchsetzung von Ansprüchen zu entscheiden – dabei sind sie ausschließlich an das Gesetz gebunden.
Mit der Verantwortlichkeit für einen eigenen Geschäftsbetrieb entscheidet jede/r Gerichtsvollzieher/in selbständig über die Abwicklung der Gläubigeraufträge. Abwechslung und Vielseitigkeit ergeben sich aus dem Mix von Büro- und Außendiensttätigkeiten. Dabei bringt der tägliche Umgang mit unterschiedlichen Menschen und Situationen immer wieder neue Herausforderungen mit sich.
Zu den Schwerpunkten der Gerichtsvollziehertätigkeit gehören unter anderem:
- Die Zwangsvollstreckung
Diese beinhaltet u.a.:- Vermittlung zwischen Gläubiger und Schuldner mit dem Ziel einer gütlichen Einigung
- Die Einholung einer Vermögensauskunft beim Schuldner oder die Einholung von Auskünften über das Vermögen des Schuldners bei Dritten (z.B. den Trägern der Rentenversicherung),
- die Pfändung von Sachen des Schuldners (mit einem Pfandsiegel) und deren Verwertung (Versteigerung) mit anschließender Auszahlung des Erlöses an den Gläubiger,
- die Wegnahme einer beweglichen Sache (z.B. eines Fahrzeugs) oder
- die Räumung einer Wohnung.
- Die Durchführung von Zustellungen
Wenn die Beteiligten in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren für die Zustellung von wichtigen Dokumenten selbst verantwortlich sind, können sie eine/n Gerichtsvollzieher/in damit beauftragen, um sicher zu sein und im Streitfall nachweisen zu können, dass der Empfänger die Dokumente wirklich erhalten hat. - Geschäftsbetrieb
Gerichtsvollzieher/innen stechen aus der Vielzahl von Angehörigen unterschiedlicher Beamtenlaufbahnen mit einer großen Besonderheit hervor.
Das Studium:
Das duale Studium beginnt zum 1. September 2021 an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen und dauert 3 Jahre (Vorbereitungsdienst). Das Studium ist in drei Phasen gegliedert:
1. Jahr: Studium an der Hochschule (Studienphase I)
2. Jahr: Praktische Ausbildung bei wohnortnahen Amtsgerichten und Gerichtsvollziehern (Studienphase II)
3. Jahr: Studium an der Hochschule (Studienphase III)
Durch den Wechsel von Theorie und Praxis können Sie bereits während des Vorbereitungsdienstes praktische Erfahrungen sammeln und bekommen einen frühen Bezug zu echten Fällen.
Während der Studienphasen I und III an der Hochschule Schwetzingen werden die Prüfungsleistungen innerhalb der jeweiligen Studienmodule i. d. R. durch bewertete Klausuren erbracht, die zur Erlangung der sog. ECTS-Punkte jeweils bestanden werden müssen. Während der Studienphase II (Studienpraxis) erledigen Sie unter Anleitung Ihrer Ausbilder praktische Aufgaben, die in sog. Pflichtenheften für jedes Praxismodul gesondert zusammengefasst sind. Während der Studienphasen II und III werden Sie zudem wissenschaftliche Arbeiten anfertigen (Seminar- und Bachelorarbeit). Für den Abschluss „Bachelor of Laws“ (LL.B.) ist das Bestehen der einzelnen Themenmodule sowie der Bachelorarbeit Voraussetzung.
Was wir Ihnen bieten:
Der Status als Beamter/Beamtin des gehobenen Justizdienstes bietet Ihnen eine sichere Beschäftigung und eine attraktive und leistungsorientierte Bezahlung. Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes werden Sie in Besoldungsgruppe A 10 eingestellt, Beförderungsmöglichkeiten gibt es bis zur Besoldungsgruppe A 11. Über die Beamtenbesoldung hinaus erhalten Sie in Baden-Württemberg einen Anteil an den erwirtschafteten Gebühren als zusätzliche Vergütung. Hiermit werden Ihre Aufwendungen im eigenen Geschäftsbetrieb abgegolten und Sie gleichzeitig am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt. Diese zusätzliche Vergütung orientiert sich an den Gebühreneinnahmen und macht in der Regel einen bedeutenden Teil des Gesamteinkommens eines Gerichtsvollziehers aus, welches damit nicht selten weit über dem Netto-Grundgehalt liegt.
Dank der eigenständigen und flexiblen Arbeitsplanung lässt sich der Beruf besonders gut mit den Anforderungen einer Familie vereinbaren.
Als sachlich unabhängiges Organ der Rechtspflege treffen Sie Entscheidungen selbstständig und ohne Weisungen von Dienstvorgesetzen.
Das bringen Sie mit:
In den Vorbereitungsdienst als Beamtin/Beamter kann eingestellt werden, wer
- die Allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen anderen zum Hochschulzugang berechtigenden Bildungsstand hat,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine der sonstigen Staatsangehörigkeiten gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz (z.B. EU-Bürger) besitzt,
- die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen (§ 7 Beamtenstatusgesetz) für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllt und gesundheitlich geeignet ist.
Das Bewerbungsverfahren:
Die Bewerbung erfolgt im Rahmen des Online-Bewerbungsverfahrens. Bitte beziehen Sie sich in einer Bewerbung auf AZUBIYO und geben Sie die unten genannte Referenznummer an.
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