Ein Beruf mit Verantwortung
Wenn Sie sich für diesen Beruf entscheiden, erwartet Sie ein Studium mit einem Wechsel aus Theorie und Praxis, Bezahlung von Anfang an und mit besten Perspektiven für einen sicheren, abwechslungsreichen Arbeitsplatz in der Justiz mit viel Eigenverantwortung.
Der Beruf des Rechtspflegers ist etwas ganz Besonderes – auch im europäischen Vergleich. Denn Rechtspfleger sind bei ihren Entscheidungen nicht an Weisungen von Vorgesetzten, sondern nur an Recht und Gesetz gebunden. Sie entscheiden wie ein Richter unabhängig und eigenverantwortlich. Diese Weisungsfreiheit macht den Beruf besonders attraktiv und gleichzeitig besonders verantwortungsvoll.
Ein Beruf mit Vielseitigkeit
Ohne Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger würden die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugseinrichtungen in unserem Land nicht funktionieren.
Rechtspflegerinnen/Rechtspfleger sind hauptsächlich bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig – aber nicht nur.
Zahlreiche weitere Einsatzmöglichkeiten bieten sich zum Beispiel in Ministerien, im Justizvollzug und beim Bundesamt für Justiz.
Der Berufsalltag von Rechtspflegern ist geprägt von selbständigen und eigenverantwortlichen Entscheidungen in vielen rechtlichen Angelegenheiten.
Zu den Schwerpunkten ihrer Arbeitsbereiche gehören:
- Familien- und Betreuungsverfahren
Personen, die nicht mehr für sich selbst sorgen können, erhalten einen Betreuer. Rechtspfleger unterstützen und kontrollieren die Betreuer bei ihrer Tätigkeit. Damit wahren sie die Rechte von Menschen, die sich selbst nicht mehr helfen können.
- Zwangsversteigerungen und andere Zwangsvollstreckungen
Manche Menschen zahlen ihre Schulden nicht, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Rechtspfleger sorgen dafür, dass die Gläubiger zu ihrem Geld kommen, indem sie zum Beispiel das Haus des Schuldners versteigern oder sein Arbeitseinkommen pfänden. Damit verhelfen sie dem Recht zum Durchbruch.
- Grundbuchangelegenheiten
In den Grundbüchern sind alle Grundstücke mit ihrem Eigentümer und möglichen Belastungen (zum Beispiel Hypotheken) dokumentiert. Rechtspfleger entscheiden über Eintragungen in das Grundbuch und sorgen damit für Rechtssicherheit.
- Insolvenzverfahren
Ist ein Unternehmen überschuldet, wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, das anschließend vom Rechtspfleger geführt wird. Er leitet die Gläubigerversammlungen und sorgt für eine gerechte Verteilung des vorhandenen Vermögens.
- Handels- und Vereinsregister
Unternehmen und Vereine entstehen erst durch die Eintragung in einem staatlichen Register. Rechtspfleger prüfen die Voraussetzungen und nehmen die Eintragungen vor. Damit sorgen sie für klare Verhältnisse.
- Rechtsantragsstelle
Rechtspfleger nehmen Anträge von rechtssuchenden Bürgern entgegen und unterstützen sie beim Umgang mit Gerichten. Damit helfen sie, die Rechte der Bürger zu wahren.
- Nachlassangelegenheiten
Nach dem Tod eines Menschen prüfen Rechtspfleger, wer die Erben sind, und stellen entsprechende Nachweise aus. Damit sorgen sie für die Durchsetzung des letzten Willens von Verstorbenen.
- Vollstreckung von Freiheitsstrafen
Rechtspfleger setzen durch, dass verurteilte Straftäter ihre Gefängnisstrafe antreten, und stellen sicher, dass Gefangene nach Verbüßung der Strafe wieder entlassen werden. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur inneren Sicherheit.
Ein Beruf mit Perspektive
Als Beamte des gehobenen Justizdienstes haben Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger einen abwechslungsreichen und attraktiven Arbeitsplatz, der ihnen finanzielle Sicherheit, gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie umfangreiche Fortbildungsangebote bietet.
Prüfungsabsolventen werden als Justizoberinspektorin/Justizoberinspektor (Besoldungsgruppe A 10) eingestellt, Beförderungsmöglichkeiten gibt es bis zur Oberamtsrätin/zum Oberamtsrat (Besoldungsgruppe A 13).
Besonders qualifizierte Beamtinnen und Beamte können in den höheren Dienst aufsteigen oder eine Zusatzausbildung zur Amtsanwältin/zum Amtsanwalt bei einer Staatsanwaltschaft absolvieren.
Das Studium
…im Überblick
Das Studium beginnt am 1. September an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen und verläuft in drei Abschnitten:
1. Jahr:
Studium an der Hochschule zur Vermittlung der theoretischen Grundlagen (Studium I)
2. Jahr:
Praktische Ausbildung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zur Anwendung der erworbenen Kenntnisse in der Praxis (Studienpraxis)
3. Jahr:
Studium an der Hochschule zur Wiederholung und Vertiefung der theoretischen Grundlagen (Studium II) mit anschließender Prüfung und deutschlandweit anerkanntem Hochschulabschluss
Der Wechsel von Theorie und Praxis ermöglicht den Studierenden bereits während der Ausbildung praktische Erfahrungen und einen frühen Bezug zu echten Fällen.
…als persönliche Wahl
Grundsätzlich geht es in unterschiedlichen Bereichen immer wieder darum, Sachverhalte zu erfassen, zu ordnen und rechtlich mit Hilfe der einschlägigen Gesetze zu bewerten.
Dafür ist es wichtig, soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge zu verstehen, präzise zu erfassen und selbst klar und verständlich zu formulieren.
Jura ist zudem eine Wertungswissenschaft. Ob eine rechtliche Entscheidung richtig und gerecht ist, kann deshalb nicht mit naturwissenschaftlicher Eindeutigkeit festgestellt werden, sondern bedarf einer Abwägung verschiedener Argumente und Aspekte. Deshalb sollte es Ihnen Spaß machen zu argumentieren, sich mit anderen auszutauschen und am Ende mit Ihrer abschließenden Entscheidung Verantwortung zu übernehmen.
Alles rund um die Bewerbung
Die Voraussetzungen für eine Bewerbung zum Rechtspfleger-Studium erfüllen Sie, wenn Sie
- das Abitur oder die Fachhochschulreife haben,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine der sonstigen Staatsangehörigkeiten gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz (z.B. EU-Bürger) besitzen
- die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllen und gesundheitlich geeignet sind.
Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte das Online-Bewerbungsverfahren.
Den entsprechenden Link finden Sie auf dieser sowie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Karlsruhe.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Motivationsschreiben
- individuell gestalteter Lebenslauf
- Schulzeugnisse der letzten drei Schulhalbjahre
- ggf. Zeugnisse über Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten seit Beendigung der Schulzeit
- ggf. Zeugnisse über bestandene Prüfungen
Auf Basis der Bewerbungsunterlagen findet eine Vorauswahl statt, nach der Bewerberinnen und Bewerber für das weitere Auswahlverfahren vor Ort eingeladen werden.