Diplom Rechtspfleger/in (FH) (w/m/d) – Ein sicherer Arbeitsplatz mit hoher Entscheidungskompetenz und Vielseitigkeit
Ohne Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger würden die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugseinrichtungen in unserem Land nicht funktionieren. Sie sind hauptsächlich bei den Amts- und Landgerichten und Staatsanwaltschaften tätig – aber nicht nur. Zahlreiche weitere Einsatzmöglichkeiten bieten sich zum Beispiel in Ministerien, im Justizvollzug sowie bei Arbeits- und Verwaltungsgerichten.
Der Beruf des Rechtspflegers ist etwas ganz Besonderes – auch im europäischen Vergleich. Denn Rechtspfleger sind bei ihren Entscheidungen nicht an Weisungen von Vorgesetzten, sondern nur an Recht und Gesetz gebunden. Sie entscheiden wie ein Richter unabhängig und eigenverantwortlich (sachliche Unabhängigkeit). Diese Weisungsfreiheit macht den Beruf besonders attraktiv und gleichzeitig besonders verantwortungsvoll.
Das vielseitige Arbeitsfeld eines/einer Rechtspflegers/Rechtspflegerin:
- Zwangsversteigerungen und andere Zwangsvollstreckungen
Manche Menschen zahlen ihre Schulden nicht, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Rechtspfleger sorgen dafür, dass die Gläubiger zu ihrem Geld kommen, indem sie zum Beispiel das Haus des Schuldners versteigern oder sein Arbeitseinkommen bzw. das Kontoguthaben pfänden. - Nachlassangelegenheiten
Nach dem Tod eines Menschen prüfen Rechtspfleger, wer die Erben sind und stellen entsprechende Nachweise aus. Damit sorgen sie für die Durchsetzung des letzten Willens von Verstorbenen. - Grundbuchangelegenheiten
In den Grundbüchern sind alle Grundstücke mit ihrem Eigentümer und möglichen Belastungen (z.B. Hypotheken) dokumentiert. Rechtspfleger entscheiden über Eintragungen in das Grundbuch und sorgen damit für Rechtssicherheit. - Insolvenzverfahren
Ist ein Unternehmen überschuldet oder zahlungsunfähig, wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, das anschließend vom Rechtspfleger geführt wird. Er leitet die Gläubigerversammlungen und sorgt für eine gerechte Verteilung des vorhandenen Vermögens. - Rechtsantragstelle
Rechtspfleger nehmen Anträge von rechtsuchenden Bürgern entgegen und unterstützen sie beim Umgang mit den Gerichten. - Vollstreckung von Freiheitsstrafen
Rechtspfleger setzen durch, dass verurteilte Straftäter ihre Gefängnisstrafe antreten und stellen sicher, dass Gefangene nach Verbüßung der Strafe wieder entlassen werden. - u.v.m.
Neben diesen Aufgaben gehören auch spezielle Tätigkeiten im Bereich der Justizverwaltung zum Arbeitsbereich von Rechtspflegern, z.B. im Controlling, im EDV-Projektmanagement, im Personalreferat und in der Geschäftsführung der vollzuglichen Arbeitsbetriebe. Als Verwaltungsleiter/in der Gerichte tragen sie als Führungskraft Personalverantwortung.
Das Studium:
Das duale Studium beginnt immer zum 1. September an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen oder den neu eingerichteten Außenkursen in Ulm und dauert 3 Jahre (Vorbereitungsdienst). Das Studium ist in drei Abschnitte untergliedert:
1. Jahr: Studium an der Hochschule zur Vermittlung der theoretischen Grundlagen (Studium I)
2. Jahr: Praktische Ausbildung bei wohnortnahen Gerichten und Staatsanwaltschaften zur Anwendung der erworbenen Kenntnisse in der Praxis (Studienpraxis)
3. Jahr: Studium an der Hochschule zur Wiederholung und Vertiefung der theoretischen Grundlagen (Studium II) mit anschließender Prüfung und deutschlandweit anerkanntem Hochschulabschluss
Das bieten wir Ihnen:
Als Beamter/Beamtin des gehobenen Justizdienstes haben Sie einen abwechslungsreichen und attraktiven Arbeitsplatz, der Ihnen finanzielle Sicherheit, gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf (insbesondere durch diverse Teilzeitmodelle und Telearbeit) sowie umfangreiche Fortbildungsangebote bietet.
Nach bestandener Diplomprüfung werden Sie als Justizoberinspektor/in (Besoldungsgruppe A 10) eingestellt. Beförderungsmöglichkeiten gibt es bis zur Oberamtsrätin/ zum Oberamtsrat mit Zulage (Besoldungsgruppe A 13 + Z). Besonders qualifizierte Beamtinnen und Beamte können in den höheren Dienst aufsteigen oder eine Zusatzausbildung zum Amtsanwalt bei einer Staatsanwaltschaft absolvieren.
Das bringen Sie mit:
In den Vorbereitungsdienst als Beamtin/Beamter kann eingestellt werden, wer
- die Allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen anderen zum Hochschulzugang berechtigenden Bildungsstand hat,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine der sonstigen Staatsangehörigkeiten gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz (z.B. EU-Bürger) besitzt,
(Für die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich.) - die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen (§ 7 Beamtenstatusgesetz) für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllt und gesundheitlich geeignet ist.
Das Bewerbungsverfahren:
Die Bewerbung erfolgt im Rahmen des Online-Bewerbungsverfahrens. Bitte beziehen Sie sich in einer Bewerbung auf AZUBIYO und geben Sie die genannte Referenznummer an.
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