Als Dipl.-Rechtspfleger/-in Menschen zu ihrem Recht verhelfen?Starte Dein Duales Studium im Oberlandesgerichtsbezirk Köln.
Als Diplom-Rechtspfleger (m/w/d) erwarten Dich vielfältige Aufgabenbereiche bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Hierbei entscheidest Du eigenverantwortlich und unterliegst keinen Anweisungen eines Vorgesetzten. Deine Entscheidungen triffst Du allein nur nach Recht und Gesetz.
Bei Gerichten z.B.:
Bei Staatsanwaltschaften z.B.:
Ansprechpersonen:
Ursula BytomskiTel. +49 221 7711-938E-Mail: [email protected]Internet: www.olg-koeln.nrw.de
und
Martina WohlanTel. +49 221 7711-739E-Mail: [email protected]Internet: www.olg-koeln.nrw.de
Zusätzliche Informationen findest Du unter: www.justiz-karriere.nrw
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Unser Bewerbungsportal ist jedes Jahr vom 01. Juni bis zum 31. März im Folgejahr geöffnet. Dort kannst Du Deine Bewerbungsunterlagen, bestehend aus einem Motivationsschreiben, Lebenslauf, sowie Zeugnissen, bequem online einreichen.
Insgesamt stehen im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln rund 100 Stellen für das Duale Studium zur Verfügung. Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal zentral bei dem Oberlandesgericht Köln. Für Deine praktische Ausbildung weisen wir Dich einem unserer 23 Amtsgerichte möglich nah an Deinem Wohnort zu.
Bei der Justiz.NRW arbeiten rund 43.000 Menschen bei 204 Gerichten, 19 Staatsanwaltschaften und drei Generalstaatsanwaltschaften, 36 Justizvollzugseinrichtungen, fünf Jugendarrestanstalten und 19 Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes gemeinsam für ein Ziel: Ein gerechtes Miteinander in der Gesellschaft. In ganz unterschiedlichen Berufsfeldern kann sich hier jeder auf seinen eigenen Karriereweg machen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren dabei von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, einer guten Work-Life-Balance, sicheren Arbeitsplätzen und der Möglichkeit der Verbeamtung.
Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.
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